Höflichkeit und Wertschätzung
Wir grüßen einander und begegnen einander mit Wertschätzung, Rücksicht und Freundlichkeit.
Wir respektieren einander und hören einander zu.
Wir lösen Konflikte gewaltfrei.
Der Lebens- und Lernraum Schule ist ein Ort der Begegnung und fördert die persönliche Entfaltung der/s Einzelnen. Um das Zusammenleben zu erleichtern und zu fördern, bedarf es wichtiger Rahmenbedingungen.
Rahmenbedingungen wie Werte wie Höflichkeit, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit sind aus der Sicht der Schulpartner wesentliche Elemente des Zusammenlebens. Der Schulgemeinschaftsausschuss hat deshalb einstimmig diese Verhaltensvereinbarungen beschlossen, die die Arbeit an unseren gemeinsamen Zielen unterstützen sollen.
In den Beratungen und bei der Beschlussfassung haben wir uns von folgenden Überlegungen leiten lassen: Im Schulorganisationsgesetz (SCHOG) sind die Ziele und Aufgaben der Schule und im Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) die Rechte und Pflichten aller Schulpartner festgeschrieben. Für die Dienstausübung der Lehrer/innen gelten darüber hinaus zahlreiche sehr strenge Bundesgesetze (z.B. Beamtendienstgesetz).
Wir wünschen uns eine Form des Umgehens miteinander, die es nicht notwendig macht, sich auf die Gesetze zurückzuziehen. Die schulinternen Verhaltensvereinbarungen sollen das Zusammenleben in der Schule darüber hinaus regeln.
Wir grüßen einander und begegnen einander mit Wertschätzung, Rücksicht und Freundlichkeit.
Wir respektieren einander und hören einander zu.
Wir lösen Konflikte gewaltfrei.
Wir benützen die uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt und beschädigen sie nicht mutwillig.
Bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen verständigen wir unmittelbar die Schulverwaltung.
Wir achten in unserem Schulgebäude auf Ordnung und Sauberkeit. Abfälle entsorgen wir in die entsprechenden Behälter.
Die WCs verlassen wir so sauber, wie wir sie selber antreffen wollen.
Wir respektieren das Eigentum des anderen. Verursachen wir einen Schaden, so übernehmen wir die Verantwortung.
Wir melden von uns verursachte Schäden (im Sekretariat und beim Schulwart), damit der Schaden behoben und die Frage der Kostenübernahme geprüft werden kann.
Wir sehen es als unsere Pflicht, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, wie es der Stundenplan vorsieht und beachten den aktuellen Supplierplan.
Wir bringen die notwendigen Lehrmittel in den Unterricht mit.
Entschuldigungen für absehbare Absenzen werden im Voraus beim Klassenvorstand abgegeben. Eine Abmeldung am Tag der Absenz erfolgt beim Lehrer der ersten versäumten Stunde.
Die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht bis zu einem Tag erteilt der Klassenvorstand. Für eine Unterrichtsbefreiung ab zwei Tagen muss im Vorhinein die Zustimmung der Direktion eingeholt werden.
Wir bringen für jede versäumte Unterrichtszeit die Entschuldigung in der nächsten Stunde mit, in der wir den KV haben.
Wir betreten das Schulgebäude über die dafür vorgesehenen Eingänge. Zur Schonung der Schulräume tragen wir Schüler/innen Hausschuhe (keine Turnschuhe), die wir in der Garderobe (nicht in den Klassen) aufbewahren. Jacken, Mäntel, … bewahren wir Schüler/innen in den Spinden auf.
Wir bekleben und beschmieren keine Wände, Fenster und Türen. Für das Anbringen von Plakaten, Posters u. ä. holen wir die Zustimmung der Direktion ein und hängen diese auf die dafür vorgesehenen Pinnwände.
Wir halten uns an die vom Sekretariat vorgegebenen Zeiten für den Parteienverkehr. Wir betreten das Konferenzzimmer nicht, sondern lassen die gewünschte Lehrkraft herausrufen.
Wir Schüler/innen sehen es als unsere Pflicht, bei tief greifenden Ereignissen und in außergewöhnlichen Situationen (Unfall, Brand, psychische Notsituation, Verletzungsgefahr) unverzüglich eine Aufsichtsperson zu verständigen.
Nach dem Läuten halten wir uns in der Klasse auf und bereiten uns auf die Unterrichtsstunde vor. Erscheint die/der Lehrer/in 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, fragen wir im Konferenzzimmer nach.
Wir achten auf Sauberkeit, trennen den Müll und halten unseren Arbeitsplatz in der Klasse in Ordnung (gesonderte Hinweise zur Mülltrennung beachten). Nicht regelmäßig benötigte Unterrichtsbehelfe deponieren wir ordentlich in den Regalen.
Speisen und Getränke bewahren wir in der Schultasche auf und konsumieren diese nicht während des Unterrichts (ausgenommen ist das Trinken aus Wasserflaschen). Offene Getränke konsumieren wir ausnahmslos im Bereich des Getränkeautomaten.
Wir verzichten auf Kaugummis während des Unterrichts, ansonsten kleben wir Kaugummis nicht auf die Tische und entsorgen sie nicht unverpackt in die Papierkörbe.
Die Klassenordner (eine Liste der Klassenordner ist im Katalog) sind dafür verantwortlich, die Tafel vor Beginn der nächsten Stunde nass zu reinigen, Kreide zu besorgen und Müll zu entsorgen.
Beim Verlassen der Klassen drehen wir das Licht aus, schließen die Fenster und stellen nach Unterrichtsschluss unsere Sessel auf die Tische.
Aus feuerpolizeilichen Gründen verwenden wir keine elektrischen Haushaltsgeräte.
Grundsätzlich ist das Verlassen des Schulgebäudes in den kleinen Pausen nicht gestattet. Wir halten uns entweder in der Klasse oder den Gängen auf. Bei Schönwetter können wir die große Pause auch im Schulhof verbringen.
In einer Freistunde können wir das Schulgelände verlassen, um Besorgungen zu erledigen (nicht eigenberechtigte Schüler/innen benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern).
Für Beratung über alle Fragen von Sucht und deren Bekämpfung steht unsere Schulärztin zur Verfügung.
Auf der Schulliegenschaft und bei auswärtigen Schulveranstaltungen halten wir uns an das absolute Alkoholverbot und beachten den Nichtraucherschutz gemäß Tabakgesetz.
In allen Unterrichtsräumen ist das Handy während der Unterrichtszeit auf Flugmodus zu stellen oder auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Bei allen schriftlichen Leistungsfeststellungen besteht Handyverbot. Diese Regelung gilt auch für ähnliche Geräte.
Aus Kostengründen laden wir die Mobiltelefone nicht in der Schule auf.
In Notfällen sind die Schüler/innen jederzeit über das Schultelefon erreichbar.
Diese Vereinbarung gilt auch für Lehrer/innen.