Die Praxis-Handelsschule (HAS) vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und eine kaufmännische Grundausbildung, die zur Ausübung von Berufen in vielen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung befähigen.
Mit dem Abschluss der HAS ist der Lehrabschluss für Bürokaufmann/frau und die Unternehmerprüfung verbunden. Weitere Ausbildungen, wie z. B. Aufbaulehrgang, Berufsreifeprüfung u. a. sind nach Absolvierung der HAS möglich.
Gewerbliche Berechtigungen nach Handelsschulabschluss
Zugang zum Gewerbe mit zweijähriger Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit zweijähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit zweijähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit zweijähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit zweijähriger Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit zweijähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer zweijährigen fachlichen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit zweijähriger Tätigkeit
mit Präsentation
Voraussetzung für den Besuch der Handelsschule (= berufsbildende mittlere Schule) ist ein erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen davon sind Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände).
In manchen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und/oder Mathematik und/oder Englisch erforderlich. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Keine Aufnahmeprüfung
Keine Aufnahmeprüfung
Aufnahmeprüfung: Deutsch, Mathematik, Englisch