Die Handelsakademie (HAK) vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen.
Die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ersetzt
die Lehrabschlussprüfung als Büro-, Einzelhandels-, Großhandels- sowie Industriekaufmann/frau sowie die sogenannte „Unternehmerprüfung“ aller anderen Gewerbe (Meisterprüfung).
Sie berechtigt zum Besuch einer Universität, Fachhochschule und Pädagogischen Hochschule.
Gewerbliche Berechtigungen mit HAK-Matura
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit
Zugang zm Gewerbe mit sechsmonatiger Tätigkeit
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und dem Nachweis, der Kenntnisse auf dem Gebiet der Personalkreditvermittlung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit un der Befähigungsprüfung
Voraussetzung für den Besuch der Handelsakademie (= berufsbildende höhere Schule) ist ein erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen davon sind Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände).
In manchen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und/oder Mathematik und/oder Englisch erforderlich. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Keine Aufnahmeprüfung
Keine Aufnahmeprüfung
Aufnahmeprüfung: Deutsch, Mathematik, Englisch
Die individuelle Lernbegleitung ist eine Maßnahme im Rahmen der neuen modularen Oberstufe. Sie gilt ab der 10. Schulstufe.
Voraussetzung für die ILB-Inanspruchnahme ist die Frühwarnung im November/Dezember oder April:
Schüler/in, Erziehungsberechtigte, KV (ev. in Rücksprache mit Fachlehrer/in) klären, ob die ILB eine zweckmäßige Unterstützungsmaßnahme ist.
Die ILB ist keine Bildungsberatung, kein Coaching im Sinne unseres jetzigen modularen Systems, kein Förderunterricht und keine Nachhilfe, keine schulpsychologische Beratung.
Sie ist zeitlich begrenzt und freiwillig und hat zum Ziel, Schüler/innen individuell so zu unterstützen, dass sie aktiv ihr Lernen gestalten können.
Die Eigenverantwortung der Lernenden soll gefördert werden.
Die ILB ist ziel- und lösungsorientiert und ganzheitlich auf den einzelnen Lernenden fokussiert.
Die ILB befasst sich mit Lernstrategien, Erarbeiten eines Lernplans, Stärken und Schwächen der Lernenden, begleitenden Gesprächen und kontinuierlichem Feedback.
Die ILB-Tätigkeit wird dokumentiert.
Bei Erreichung der Zielvereinbarung oder zu erwartender Erfolgslosigkeit wird die ILB beendet.
Die ILB erfolgt in der unterrichtsfreien Zeit.
Sobald die Schülerin /der Schüler eine Beraterin zugeteilt bekommt, ist sie/er verpflichtet, an den vereinbarten Terminen teilzunehmen. Ein Nicht-Erscheinen bewirkt eine vorzeitige Beendigung der ILB.
Maximal 40 Stunden pro Klasse und Schuljahr können in Anspruch genommen werden.
Unsere ausgebildeten Lernbegleiter/innen sind:
Herr Martin Deutinger
Frau Martina Hasenauer, MEd
Mag. Martin Pichler
Mag. Michaela Wesely-Pfister