Handelsakademie

Die Handelsakademie (HAK) vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen.

Ausbildungsschwerpunkte

  • Die Handelsakademie ist ein Kompetenzzentrum der Wirtschaft mit den Ausbildungssäulen Betriebswirtschaft, Fremdsprachen, Allgemeinbildung und Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Die Ausbildung vermittelt Schlüsselqualifikationen, die für alle Lebensbereiche nützlich sind, und bietet praxisnahe Unterrichtsformen an, die durch ein Pflichtpraktikum ergänzt werden.
  • Im Lehrplan 2014 werden die Unterrichtsgegenstände, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen, in fünf Clustern zusammengefasst.
  • Neben Englisch kann zwischen Französisch und Italienisch gewählt werden. Die zweite lebende Fremdsprache steht vom dritten bis zum zehnten Semester  auf dem Stundenplan.
  • Eine betriebswirtschaftlich berufsbezogene Differenzierung erfolgt in der Handelsakademie durch drei schulautonome Zweige, die ab der zweiten Klasse (3. Semester bis 10. Semester) unterrichtet werden.
  • Die Handelsakademie schließt nach 5-jährigem Schulbesuch mit einer Reife- und Diplomprüfung ab und vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und wirtschaftliche Bildung

Berechtigungen nach HAK-Abschluss

Die Reife- und Diplomprüfung (Matura) ersetzt

die Lehrabschlussprüfung als Büro-, Einzelhandels-, Großhandels- sowie Industriekaufmann/frau sowie die sogenannte „Unternehmerprüfung“ aller anderen Gewerbe (Meisterprüfung).

Sie berechtigt zum  Besuch einer Universität, Fachhochschule und Pädagogischen Hochschule.

Gewerbliche Berechtigungen mit HAK-Matura

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit

Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit

Zugang zm Gewerbe mit sechsmonatiger Tätigkeit

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und dem Nachweis, der Kenntnisse auf dem Gebiet der Personalkreditvermittlung

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung

Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit un der Befähigungsprüfung

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Aufnahme

Voraussetzung für den Besuch der Handelsakademie (= berufsbildende höhere Schule) ist ein erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen davon sind Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände).

In manchen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und/oder Mathematik und/oder Englisch erforderlich. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Kurzübersicht Aufnahmeprüfung:

Individuelle Lernbegleitung (ILB)

Die individuelle Lernbegleitung ist eine Maßnahme im Rahmen der neuen modularen Oberstufe. Sie gilt ab der 10. Schulstufe.

Voraussetzung für die ILB-Inanspruchnahme ist die Frühwarnung im November/Dezember oder April: 
Schüler/in, Erziehungsberechtigte, KV (ev. in Rücksprache mit Fachlehrer/in) klären, ob die ILB eine zweckmäßige Unterstützungsmaßnahme ist.

Die ILB ist keine Bildungsberatung, kein Coaching im Sinne unseres jetzigen modularen Systems, kein Förderunterricht und keine Nachhilfe, keine schulpsychologische Beratung.
Sie ist zeitlich begrenzt und freiwillig und hat zum Ziel, Schüler/innen individuell so zu unterstützen, dass sie aktiv ihr Lernen gestalten können.
Die Eigenverantwortung der Lernenden soll gefördert werden.
Die ILB ist ziel- und lösungsorientiert und ganzheitlich auf den einzelnen Lernenden fokussiert.
Die ILB befasst sich mit Lernstrategien, Erarbeiten eines Lernplans, Stärken und Schwächen der Lernenden, begleitenden Gesprächen und kontinuierlichem Feedback.
Die ILB-Tätigkeit wird dokumentiert.
Bei Erreichung der Zielvereinbarung oder zu erwartender Erfolgslosigkeit wird die ILB beendet.

Die ILB erfolgt in der unterrichtsfreien Zeit.
Sobald die Schülerin /der Schüler eine Beraterin zugeteilt bekommt, ist sie/er verpflichtet, an den vereinbarten Terminen teilzunehmen. Ein Nicht-Erscheinen bewirkt eine vorzeitige Beendigung der ILB.

Maximal 40 Stunden pro Klasse und Schuljahr können in Anspruch genommen werden.

Unsere ausgebildeten Lernbegleiter/innen sind:

Herr Martin Deutinger 
Frau Martina Hasenauer, MEd 
Mag. Martin Pichler 
Mag. Michaela Wesely-Pfister 

Unsere Partner

Gemeinsam zum Ziel