Die 5bk wohnte diesem Strafverfahren bei und konnte aus erster Hand erfahren, dass auch schon relativ kleine Straftaten zu ernsten Konsequenzen führen können. Nach Ende dieser Strafverhandlung stellten sich Richter und Staatsanwältin den Fragen der 5bk und gaben viele interessante Details zur Prozessführung preis. Übrigens: Der Täter wurde unter Berücksichtigung seiner Mittellosigkeit, des Alkoholeinflusses und seiner Reue zu einer unbedingten Geldstrafe von 960 € (inkl. Schmerzensgeld der Polizisten) oder bei Nichtzahlung zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten verurteilt.
- HAK/HAS Hall
- Impressum
- Webmaster
- Datenschutzerklärung